Altschuldenfonds statt Verschuldungsspirale

Die Fraktion Grüne und Piraten sieht, anders als der Kämmerer Herr Schwarz, „kein Licht am Ende des Tunnels“.

Einer Übernahme der Altschulden durch den Bund wurde eine Absage erteilt und die Suche nach einer wie auch immer gearteten „fairen Lösung“ kann lange dauern und auch ohne Ergebnis enden. Die internen Querelen bei der Kommission „Für faire Lebensbedingungen“ unterstreichen unsere Auffassung. Bereits einen Tag später nach den Verkündigungen des Innenministers wurden die vom Bund vage in Aussicht gestellten Möglichkeiten in mehreren überregionalen Zeitungen von verschiedenster Seite relativiert.

Raik Dreher, Fraktionsvorsitzender: „Den Klageweg zu bestreiten wie es u.a. die Stadt Pirmasens und der Kreis Kaiserslautern getan haben, wäre unserer Ansicht auch für Ludwigshafen dringend geboten, um den größtmöglichen Druck zu rechter Zeit, also jetzt, gegenüber dem Land aufzubauen. Entweder ist die Verwaltung der Meinung, die Mittelbereitstellung durch das Land sei angemessen oder nicht, im letzteren Fall steht nur der Klageweg zur Verfügung.“ 
 

Heinz Zell von der Piratenpartei: „Eine starke selbstbewusste Position ist endgültig angebracht, denn die Aufforderungen zu Erhöhungen bei den Hebesätzen der Grundsteuer und zu weiteren Erhöhungen der Gewerbsteuer werden kommen. Auch das Gespenst der Privatisierung wird Ludwigshafen wieder begegnen, wenn denn nicht explizit, direkt, aktiv und selbstbewusst faire Hilfen gefordert werden.“

Grüne und Piraten halten unter den gegenwärtigen Bedingungen eine an die Landesverhältnisse angepasste Variante der Vorgehen wie etwa im Saarland („Saarlandpakt“) oder in Hessen („Hessenkasse“) für absolut notwendig. Kommunale Kassenkredite sollten in einen Sonderhaushalt des Landes überführt werden. Das gegenwärtige günstige Zinsumfeld kann sich das Land dabei zunutze machen. Hier aber drängt die Zeit zweifach, erstens ist ein Zinsaufschwung nicht unwahrscheinlich, zweitens wird die sog. Schuldenbremse in Rheinland-Pfalz dem Land bestimmte Fesseln anlegen. 

Flankierend muss der kommunale Finanzausgleich so gestaltet werden, dass ein erneutes Entstehen von strukturellen Defiziten aufgrund von Verletzungen des Konnexitätsprinzips ausgeschlossen ist. Auf als erzieherische Maßnahmen getarnte Gegenleistungen, wie weitere Sparmaßnahmen bei freiwilligen Leistungen, der Privatisierung von Liegenschaften und Unternehmensanteilen oder der Maximierungen bei Gebühren oder der Grundsteuer B sollte im Sinne der Bürgerinnen und Bürger bewusst verzichtet werden.

Seit Mitte der 1990er Jahre klagen die Verantwortlichen in der Stadt über die miserable Kassenlage. Nach 20 Jahren kann man nicht nur hoffen, dass alles Gute von oben kommen wird. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass nur auf dem Wege der Klage die Landesregierung zu Änderungen beim kommunalen Finanzausgleich im Sinne der Städte und Kreise zu veranlassen ist.